1. ZIELE
1.1 Allgemeine Ziele
First Responder leisten qualifizierte „Laien“ Erste Hilfe am Patienten, kommunizieren mit dem Rettungsdienst und der
Sanitätsnotrufzentrale SNZ 144 und überbrücken damit das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
Die First Responder unterstützen bei Bedarf die Ambulanzequipe nach dem Übergaberapport.
Die FR sind in der Anwendung von BLS / AED (SRC Richtlinien) geschult und sind in der Regel innerhalb ≤ 3 Minuten verfügbar.
1.2 Kurzfristige Ziele
Das therapiefreie Intervall bewusstloser Patient möglichst kurz zu halten.
Aufbau von FR-Gruppen in Gemeinden, die von einem Rettungsdienst nicht innerhalb 8 Minuten zu erreichen sind.
1.3 Langfristige Ziele
Die Existenz eines flächendeckenden FR-Systems im Kanton Bern.
Vereinheitlichung der bestehenden First-Responder-Konzepte zu einem einheitlichen, kantonalen Konzept.
Die Alarmierung erfolgt über die kantonale Sanitätsnotrufzentrale 144.
2. DAS FIRST RESPONDER NETZ
2.1. Grundsatz
Das Konzept basiert auf einem freiwilligen FR-Netz, welches auf geschulte Laien (BLS und AED) ausgelegt ist. Hauptaugenmerk haben die
geographisch peripheren Regionen, die durch den RD nicht unter 8 Minuten zu erreichen sind.
2.2. Einsatzgebiet
Das Einsatzgebiet einer FR Gruppe muss klar definiert sein, damit in der Regel der Patient innerhalb ≤ 5 Minuten erreicht wird.
Die FR Gruppe wird durch die Sanitätsnotrufzentrale SNZ 144 alarmiert.
Es kann auch in städtischen Gebieten Sinn machen, FR Gruppen zu etablieren, um hier Kapazitätsengpässe vom Rettungsdienst zu überbrücken.
2.3. Indikationsliste
Bei den Einsatzmeldungen „leblose Person, bewusstlose Person, Herzproblem“ und chirurgisches D1, bietet die Sanitätsnotrufzentrale SNZ 144
die First Responder Gruppe der entsprechenden Gemeinde auf. Die ausrückende Equipe fragt beim Aufgebot in der SNZ 144 nach, ob die First
Responder Gruppe aufgeboten wurde.
Hauptsächlich bei:
Leblose Person (Herz- Kreislaufstillstand)
Bewusstlose Person
Thoraxschmerz ( Brustschmerzen) und / oder Atemnot
Hinweis: Höchst belegter Nutzen von First Responder bei diesen Notfallsituationen
Gegebenenfalls können FR auch bei weiteren Indikationen aufgeboten werden (Gemäss Weisung Regionaler Rettungsdienst):
2.4. Ansprechpartner für die First-Responder-Gruppe
Als Ansprechpartner für eine First-Responder-Gruppe gilt der im entsprechenden Gebiet zuständige Rettungsdienst. Dieser informiert
interessierte Personen über das Konzept, führt eine Liste mit den aktuellen Gruppen und deren Mitglieder und ist für deren Aktualität
besorgt. Er erstellt ein Informationsblatt, welches den First-Respondern ausgehändigt wird. Dieses enthält folgende Informationen:
1.Telefonnummer (SNZ) für Rückfragen während des Einsatzes (via SNZ)
2.Telefonnummer und Ansprechperson für Angelegenheiten außerhalb eines Einsatzes
3.Faxnummer für die Übermittlung des Einsatzprotokolls.
Er ist zudem dafür verantwortlich, dass die First Responder mit dem entsprechenden Einsatzmaterial ausgerüstet werden.
Konzeptanpassungen werden in der Arbeitsgruppe First Responder Konzept Kanton Bern besprochen und verabschiedet.
Die Sanitätsnotrufzentrale vermittelt bei Anfragen, welche direkt an die Notrufzentrale gelangen, interessierte Personen an den
zuständigen Rettungsdienst.
3. ANFORDERUNGSPROFIL FIRST RESPONDER
Die First Responder sind nicht als eigenständige Interventionseinheit in der sanitätsdienstlichen Patientenversorgung zu verstehen,
sondern als Unterstützung des regulären Rettungsdienstes.
Wichtige Partner sind die Blaulichtorganisationen, im Speziellen Angehörige der Feuerwehren, freiwillige Samariter, aber auch
Institutionen und Private. Sie sind in der Lage, bei Verdacht auf einen Herz-Kreislaufstillstand eine Mobilisationszeit von maximal drei
Minuten garantieren zu können.
Voraussetzungen:
• Grundkurs BLS / AED (gültiger Samariter-Ausweis / BLS-AED Grundkurs nach SRC Richtlinien 2010)
• Physisch und psychisch belastbar
• Sofort verfügbar
• Alter ab 18 Jahren
• Gute Ortskenntnisse
• Im Besitz eines Mobiltelefons oder Pagers
• Absolvierter Einführungskurs (Drei Schulungsabende oder ein ganzer Tag mit erfolgreich bestandener FR-Prüfung)
• Jährlich ein Ausbildungsabend mit Instruktion durch Dipl. Rettungssanitäter des zuständigen regionalen Rettungsdienstes
Der Austritt aus einer First Responder Gruppe ist jeder Zeit in Absprache mit dem zuständigen RD möglich. Als einzige Verpflichtung gilt
dabei die weitere Wahrung der Schweigepflicht.
4. AUSRÜSTUNG
4.1. Grundsatz
Es werden nur Gerätschaften und medizinisches Material verwendet, welches ohne ärztliche Verordnung eingesetzt werden darf. Das
Verabreichen von medizinischem Sauerstoff bedingt einer ärztlichen Verordnung oder Delegation und kann in den meisten Fällen beim
ortsansässigen Hausarzt, Vereinsarzt oder Feuerwehrarzt eingeholt werden.
5. FAHRZEUGE
Das UVEK (Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) regelt die gesetzlichen Gegebenheiten zum Einsatz von
Blaulicht und Wechselklanghorn, welche von den Kantonen umgesetzt werden müssen.
5.1. Privatfahrzeug
Bei kurzer Einsatzstrecke kann ein zügiger Einsatz geleistet werden. Die Verkehrsbestimmungen sind einzuhalten. Verkehrsbussen sind durch
den Lenker zu entrichten.
5.2. Feuerwehr Fahrzeug
Oft sind Fahrzeuge vorhanden, welche zusätzlich für FR- Einsätze genutzt werden können; insbesondere Einsatzleiter Fahrzeuge.
6. ALARMIERUNG
Bei den Einsatzmeldungen „leblose Person, bewusstlose Person, Herzproblem“ oder weiteren Indikationen (gemäss Indikationenliste
Regionaler Rettungsdienst) bietet die SNZ 144 zuerst die zuständige Rettungsequipe, danach die First Responder der entsprechenden
Gemeinde/n / Region auf.
7. EINSATZABLAUF
7.1. Alarm und Anfahrt
1) Rettungsdienst erhält eine dringende Einsatzmeldung, z.B. „bewusstloser Patient“.
2) Die RD-Equipe rückt aus und fragt nach - wenn in der Gemeinde First Responder zur Verfügung stehen – ob diese aufgeboten werden.
3) Die SNZ 144 bietet die First Responder der entsprechenden Region auf.
4) Der First Responder rückt gemäss eigenem Einsatzbefehl aus.
7.2. Am Einsatzort
Wenn der First Responder vor dem RD eintrifft:
1) Versorgung nach Bedarf und gestützt auf Algorithmen
2) Defipads werden bei jeder Bewusstlosigkeit aufgeklebt
3) Bei Schwierigkeiten telefonische Rücksprache mit der SNZ 144 mit der dafür im Algorithmus definierten Stelle mit zuständigen
regionalen Rettungsdienst.
Wenn Rettungsdienst bereits vor Ort ist:
1) Wenn nach Auskunft des Teamleaders keine Hilfe erforderlich:
Abrücken der First Responder
2) Wenn Hilfe erwünscht:
Assistenz bei Patientenversorgung, Betreuung der Angehörigen und/oder Transport.
7.3. Nach dem Einsatz:
1) Austausch von Verbrauchsmaterial durch den Rettungsdienst
2) Einsatzprotokoll ausfüllen und an den zuständigen RD und
3) Regionalverantwortlichen schicken (Adresse/ Nr. auf Infoblatt)
4) Rettungsequipe nimmt nach der Abgabe des Patienten im Spital Kontakt mit dem First Responder auf um den Einsatz auszuwerten
Bei Bedarf wird durch den zuständigen regionalen Rettungsdienst ein Debriefing oder Gespräch organisiert.
8. FIRST RESPONDER SCHULUNG
In Zusammenarbeit mit dem zuständigen regionalen Rettungsdienst werden die First Responder ausgebildet.
Die Schulungen werden wenn möglich durch den jeweiligen Rettungsdienst angeboten. Die Kosten gehen zu Lasten des zuständigen regionalen
Rettungsdienstes.
Eine Kopie der Teilnahmebestätigung ist anschliessend dem zuständigen Rettungsdienst auszuhändigen.
8.1. Ausbildungsinhalt First Responder
Vorstellungsrunde
Rettungsdienst vorstellen
First Responder Projekt vorstellen / Organigramm
Alarmierung / Ausrücken
Rückmeldung bei Fragen
Kartenkunde (Koordinaten lesen, GPS, search.ch, Gemeindekarten)
Eigenschutz / Schutzkleidung
Meldung: Reanimation / lebloser Patient / bewusstloser Patient / starke Brustschmerzen
BLS-Algorithmus
C-A-B-C-D / CPR / AED
Arbeiten mit Algorithmen/ Notfalltaschenbuch vorstellen
Abgrenzung zu anderen Organisationen / Partner / Zusammenarbeit (Arzt / Polizei usw.)
Akuter Brustschmerz / Bewusstlosigkeit mit Atmung
Lagerungen
Zusammenarbeit / Patientenübergabe an Rettungsdienst
Protokoll schreiben
Datenschutz, Rechtslage, Fehlerhaftung
Einsatz-Nachbesprechung
Betreuung von Angehörigen
Umgang mit belastenden Situationen
Kurzer schriftlicher Test / Kursbestätigung / Kursrückblick
Die geplanten First Responder Grund-Kurse werden ausgeschrieben und können Rettungsdienstübergreifend besucht werden.
Refresher-Kurse werden durch die zuständigen Rettungsdienste individuell organisiert und von den zuständigen Rettungsdiensten autonom
angeboten. Vorträge oder Kurse zu speziellen Themen werden im Ermessen des organisierenden Rettungsdienstes für alle First Responder
ausgeschrieben.Die Rettungsdienste bieten unter Umständen jedem First Responder die Gelegenheit, einmal pro Jahr mit einer Rettungsequipe
auszurücken.
9. VERSICHERUNGSSCHUTZ
Der Versicherungsschutz obliegt der FR Gruppe.
Öffentlich- rechtliche Institutionen (Feuerwehr, Polizei) und privatrechtliche (Samaritervereine) sollten im normal Fall, über eine
entsprechende Versicherung verfügen6.
10. SCHWEIGEPFLICHT
Die FR unterliegen der Schweigepflicht. Die Dokumentation erfolgt unter strengster Einhaltung des Patientenschutzes.
11. FINANZIERUNG
Medizinisches Material und AED-Gerät kann z.B. durch die Gemeinden, Samaritervereine, Institutionen wie Banken oder ortsansässige Firmen,
angeschafft und den First Respondern zur Verfügung gestellt werden.
Eine allfällige Entschädigung obliegt der Institution oder der Gemeinde. Es gibt kein Anrecht auf eine Entschädigung durch den zuständigen
Rettungsdienst
12. AUSWERTUNG
Alle First Responder-Einsätze werden mittels Protokoll erfasst („First Responder Einsatzprotokoll“), und anschliessend dem Rettungsdienst
übermittelt und von diesem ausgewertet. Alle First Responder erhalten Ende Jahr eine detaillierte Auswertung über die gesamte Region.
13. ANSPRECHPERSONEN FIRST RESPONDER KANTON BERN
Änderungen und Anpassungen des Konzept werden durch die Arbeitsgruppe First Responder Konzept Kanton Bern genehmigt. Viermonatlich findet
eine Koordinationssitzung der Arbeitsgruppe statt welche durch den Projektkoordinator einberufen wird.
Als Ansprechperson gilt der Projektkoordinator.
14. END USER AGREEMENT
Der Nutzer erklärt sich mit folgendem Dokument (Endnutzer - Vereinbarung) einverstanden
https://bern.momentum.dos-group.com/images/documen...